Ein entscheidender Faktor für die Haltbarkeit von Kosmetika ist die mikrobiologische, physikalische und chemische Stabilität. Keime entstehen vor allem dort, wo Wasser vorhanden ist, somit müssen speziell wasserhaltige Produkte auf irgendeine Weise stabilisiert werden. Die Stabilität von wasserhaltigen Produkten ist von der Konzentration der konservierenden Mittel abhängig.

Vergleichsweise sind Fruchtsäfte schneller verderblich als Marmelade - dies ist auf deren Zuckergehalt zurück­zuführen. Ähnliches gilt auch bei salzhaltigen und alkoholhaltigen Lösungen. Daher sind Alkohole, alko­holähnliche und zuckerverwandte Stoffe eine Alternative zu den zugelassenen Konservierungsstoffen der deutschen Kosmetikverordnung (KVO).

Für die Wirkung und das Sensibilisierungspotenzial ist es unerheblich, ob ein Konservierungsstoff chemisch oder natürlich hergestellt ist. Aus diesem Grunde ist mittlerweile die Werbeaussage „Mit natürlichen Konser­vierungsstoffen" gemäss dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbs nicht mehr zulässig, weil dem Ver­braucher ein nicht vorhandener Vorteil suggeriert wird.

Weiterhin gibt es Duftstoffe, die aufgrund ihres Anteils an Aldehyden und aromatenhaltigen Alkoholen keimhemmende Wirkungen bieten. Wenn das Produkt nun keine Konservierungsstoffe gemäss der KVO en­thält, darf der Anbieter sein Produkt als „konservierungsstoff-frei" deklarieren. Hierbei sollten jedoch Allergiker besonders Augenmerk auf das Produkt halten, denn der Anteil an allergenen Duftstoffen ist in den meisten Fällen höher.

Reine Öle und Fette hingegen benötigen nicht dringend einen Schutz. Diese können je nach Zusam­mensetzung zwar ranzig werden, jedoch werden diese nicht von Keimen verursacht, sondern entstehen dann, wenn Öle und Fette mit Luft in Kontakt kommen.
Daher findet sich hier immer wieder die werbliche Aussage „ohne Konservierungsstoffe", welche prinzipi­ell unnötig ist, da es sich hier um eine Selbstverständlichkeit handelt.

Alkohole und/oder alkoholhaltige Lösungen, sowie salzhaltige und zuckerhaltige Stoffe zählen zu den Alternativen der gelisteten Konservierungsmittel der KVO. Diese hydroyxl-gruppenhaltigen Stoffe sind zum Beispiel, Ethanol (Alkohol), Propyl­englycol, Glycerin, Sorbitol, Monosaccharide u.a.

Mit Ausnahme von Ethanol sorgen diese Stoffe zur Verbesserung der Hautfeuchtigkeit; sie sind also multifunktionell. Aus diesem Grunde trifft die Definition der Konservier­ungsmittel gemäss § 3a, Absatz (1) der KVO nicht zu.
Kosmetische Produkte, welche mit diesen Stoffen konserviert sind, dürfen daher als „frei von Konservierungsstoffen" bezeichnet werden.

Fazit

Es ist, als Fachkraft der Kosmetik, schwierig dem Verbraucher zu vermitteln, dass ein wasserhaltiges Produkt konserviert ist, aber gemäss der Kosmetikverordnung kein Konservierungsstoff enthalten sein muss. Werbeaussagen wie „ohne Konservierungsstoffe" sind daher irreführend, da zwangsläufig wasser­haltige Produkte konserviert sein müssen.